Beratungsförderung und Coaching
Die Gründung eines Unternehmens ist ein komplexes Vorhaben. Neben unternehmerischem Geist fordert sie zahlreiche Schritte und Entscheidungen, von Behördengängen über Finanzierungsangelegenheiten bis hin zur Standortwahl. Daher ist es wichtig, sich vor und während des Gründungs- oder Übernahmeprozesses von ausgewiesenen Fachleuten beraten zu lassen.
Coaching als Hilfe zur Selbsthilfe
Der Coach kann Sie vor, während und nach dem Gründungs- bzw. Übernahmeprozess unterstützen. Er ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Dauer von zwei bis fünf Monaten, in denen er mit Ihnen zusammen strategische, betriebswirtschaftliche Themen erarbeitet. Die Chancen für eine gelungene Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge steigen damit erheblich, da Sie sich professionell begleiten lassen können. Ihr Coach kann z. B. ein Steuerberater sein, den Sie nun in der Rolle als betriebswirtschaftlicher Berater unterstützt oder Sie wählen einen Marketingberater, der Ihnen beim strategischen Aufbau Ihrer Webseite weiterhilft. Für strategische Beratungen erhalten Sie die Coachingförderung bei fristgerechter Antragstellung. Ausgeschlossen sind operative Tätigkeiten (z. B. Programmierung), gutachterliche Tätigkeiten sowie Rechts- und Steuerberatung.
Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern
Eine Expertenberatung vor der Unternehmensgründung erhöht die Erfolgsaussichten beträchtlich. Aus diesem Grund unterstützen das Bayerische Wirtschaftsministerium und der Europäische Sozialfonds Gründungsinteressierte und potentielle Unternehmensnachfolger dabei, eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen – sofern die Beratung vor der Gründung stattfindet.
Im Rahmen des Coaching-Programms werden bis zu 70 Prozent der anfallenden Beratungskosten, bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar in Höhe von 800 Euro, getragen. Es können bis zu zehn Tagewerke à acht Beraterstunden gefördert werden. Die Bayerische Staatsregierung informiert hierzu detaillierter in den Richtlinien für die staatliche Förderung der Betreuung von Existenzgründern und Betriebsübernehmern in der Vorgründungsphase.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung und Abrechnung erhalten Sie im Merkblatt Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern. Dieses Dokument sowie alle weiteren benötigten Formulare finden Sie zum Download.
KMU-Förderprogramm des Bundes für Unternehmensberatungen wird fortgeführt
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Haben Sie Ihr Unternehmen bereits gegründet, greift das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" des Bundeswirtschaftsministeriums.
Dieses Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an klein- und mittelständische Unternehmen. Diese sollen dadurch ihre Befähigung steigern, auf die vielfältigen Herausforderungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie der durch den demografischen Wandel bedingten Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt zu reagieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Beratungen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie Beratungen zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund.
Es werden aber auch allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Umgesetzt wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wer wird gefördert?
Gefördert werden
- junge Unternehmen, im ersten Jahr nach Gründung (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem zweiten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
die rechtlich selbstständig im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten. Diese Bemessungsgrundlage beträgt 3.500 Euro. Für Niederbayern gilt ein Förderzuschuss von 50% der Beratungskosten begrenzt auf die vorgenannte Bemessungsgrundlage. Pro Jahr können Unternehmen zwei Beratungen gefördert bekommen, innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie (01. Januar 2023 bis 31.12.2026) sind insgesamt bis zu fünf Beratungen möglich.
Weiterführende Informationen zu Fördervoraussetzungen, Beratungszuschüsse, Antragstellung und sonstigen Punkten erhalten Sie auf der Website des BAFA.
Die zuständige Leitstelle für Unternehmen der IHK Niederbayern ist die DIHK Service GmbH.
Antragstellung: Vorab Informationsgespräch bei regionalem Ansprechpartner nötig
Jungunternehmen die einen Zuschuss für eine Unternehmensberatung erhalten möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen.
Für Unternehmen mit Sitz in Niederbayern (ausgenommen Landkreis Kelheim) ist die IHK Niederbayern regionaler Ansprechpartner. Gerne könne Sie mit den IHK-Beratern einen Termin für das obligatorische Informationsgespräch vereinbaren. Darüber hinaus berät die IHK umfassend zu den einzelnen Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie und gibt Hilfestellung bei der Auswahl eines geeigneten Beraters. Zwischen dem Gespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden.
Die Pressemitteilung des BAFA zur Fortführung des Programms finden Sie hier.